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im Folgenden finden Sie nützliche Formulare und Vorlagen zu Ihrer Verwendung.
Eine Vorlage für ein Schreiben an Ihre gewerblichen Mieter zur temporären Senkung der MwSt. finden Sie hier zu Ihrer Verwendung.
Dass Vermieter eine Selbstauskunft von Mietinteressenten verlangen, ist legitim. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Mieter nicht alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Wahrheitstreue ist nur bei solchen Fragen Pflicht, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis relevant sind. Bei Fragen zum Beispiel zu Religion oder Hobbys darf der Mietinteressent ungestraft lügen. Ein berechtigtes Interesse an richtigen Informationen liegt bei allen Fragen vor, die das Mietverhältnis betreffen können – also zum Beispiel die Höhe des Einkommens und damit die Bonität des Mieters. Wer auf Nummer sicher gehen will, verlangt vom Mietinteressenten zudem eine Selbstauskunft einer Wirtschaftsauskunftei.
Ein PDF zur Mieterselbstauskunft finden Sie hier
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird von immer mehr Vermietern verlangt. Der Grund: Eine solche Mietschuldenfreiheitsbestätigung liefert neben der Mieterselbstauskunft und der Schufa-Auskunft einen weiteren wichtigen Anhaltspunkt dafür, wie es um die Zahlungsmoral von Mietinteressenten steht.
Für Mieter auf Wohnungssuche ist es in der Regel unkompliziert, eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung vorzulegen: Sie können hierfür einfach über einen kostenlosen PDF-Download auf ein Muster zurückgreifen. Diese Vorlage muss dann nur noch ausgefüllt und dem bisherigen Vermieter zur Unterzeichnung vorgelegt werden.
Ein Datenblatt zur Erfassung der Käuferdaten und zur Vorbereitung des Kaufvertrags finden Sie hier
Lassen Sie nicht zu, dass bei der Übergabe etwas schief läuft. Egal, ob beim Einzug oder beim Auszug - mit dem Übergabeprotokoll kann der Zustand der Wohnung auf einfache Art und Weise festgehalten werden.
In Deutschland herrscht allgemeine Meldepflicht. Wer umzieht, ist verpflichtet, seinen neuen Wohnort der Meldebehörde vor Ort mitzuteilen. Bislang war dies in den Meldegesetzen der Bundesländer geregelt ab 1. November 2015 wird es bundesweit eine neue, einheitliche Regelung geben. Mieter müssen dann beim Umzug zusätzlich von ihrem neuen Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung einholen.Meldegesetz verlangt Anmeldung binnen zwei Wochen
Nach einem Umzug haben Mieter ab November zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Bei ebendieser Anmeldung müssen Mieter auch die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
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