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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll und ab 2024 gelten wird, ist anscheinend ein umstrittenes Thema. Hier sind einige wichtige Punkte zu den Neuerungen:
Geltungsbereich: Die Neuerungen des GEG sollen zunächst für den Neubau gelten. Für Bestandsgebäude und den Austausch von Heizungen gelten die Bestimmungen erst dann, wenn die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung hat.
Anteil erneuerbarer Energie: Grundsätzlich müssen ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Dies ist ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Bereich der Gebäudeenergie.
Unterstützung für Eigentümer: Um die finanzielle Belastung für Eigentümer zu mildern, plant die Regierung Förderungen. Dies soll sicherstellen, dass die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme erschwinglicher wird.
Nutzung von fossilen Brennstoffen: Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, dürfen noch bis Ende 2044 genutzt und repariert werden. Dies könnte dazu dienen, den Übergang zu nachhaltigeren Heizungsformen schrittweise zu gestalten und den Bestand an Heizungen mit fossilen Brennstoffen zu reduzieren.
Es scheint, dass die Bundesregierung versucht, den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizsysteme zu fördern, gleichzeitig aber auch Rücksicht auf die finanzielle Situation der Eigentümer und den Bestand an vorhandenen Heizungen nimmt. Die genauen Details und mögliche Kontroversen im Zusammenhang mit diesem Gesetz könnten jedoch weiterhin Gegenstand von politischen Diskussionen sein.
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