Das Jahr 2024 verspricht Veränderungen im Immobilienmarkt. Energiekosten steigen, das Heizungsgesetz tritt in Kraft, und weniger Wohngeld steht zur Verfügung. Dennoch bieten sich Chancen durch die degressive AfA für Investoren.
Überblick:
- CO₂-Steuer erhöht sich
- Vorzeitige Anhebung der Mehrwertsteuer für Gas
- Eventuelles Ende der Energiepreisbremse
- Heizungsgesetz tritt in Kraft
- FIU-Registrierung für Immobilienmakler bis 2024
- Mieter übernehmen Kabel-TV-Anschluss ab Juli 2024
- Neue Mietspiegel für Städte ab 50.000 Einwohnern
- Etatkürzung für Wohngeld
- Mögliche Einführung der degressiven AfA als Steueranreiz
- KfW-Förderprogramm für Gewerbeimmobilien-Umwidmung in Planung
- Wohn-Riester ab 2024 für energetische Sanierung nutzbar
Details im Überblick:
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CO₂-Steuer erhöht sich: Zum 1. Januar 2024 steigt die CO₂-Steuer für Heizöl, Gas und Diesel auf 40 Euro je Tonne.
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Vorzeitige Mehrwertsteueranhebung für Gas: Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wird ab Januar 2024 vorzeitig auf 19 Prozent angehoben.
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Mögliche Ende der Energiepreisbremse: Die Energiepreisbremsen könnten zum Jahreswechsel auslaufen, was zu höheren Strom- und Gaspreisen führen könnte.
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Heizungsgesetz tritt in Kraft: Ab 2024 sollen alle Heizungen bis 2045 auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
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FIU-Registrierung für Immobilienmakler: Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich Immobilienmakler bei der FIU registrieren, um Geldwäsche vorzubeugen.
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Mieter tragen Kabel-TV-Anschluss ab Juli 2024 selbst: Mieter haben ab Juli 2024 die Freiheit, ihren Kabelanschluss selbst zu wählen.
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Neue Mietspiegel für Städte ab 50.000 Einwohnern: Ab 2024 gilt ein qualifizierter Mietspiegel für Städte mit über 50.000 Einwohnern.
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Etatkürzung für Wohngeld: Trotz Inflation steht 2024 weniger Wohngeld zur Verfügung.
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Mögliche Einführung der degressiven AfA: Investoren könnten von der degressiven AfA profitieren, wenn der Bundesrat das Wachstumschancengesetz blockiert.
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KfW-Förderprogramm für Gewerbeimmobilien-Umwidmung: Die Bundesregierung plant ein Förderprogramm für die Umwidmung von Gewerbe- zu Wohnimmobilien.
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Wohn-Riester für energetische Sanierung ab 2024: Ab dem 1. Januar 2024 können Eigentümer ihr Wohn-Riester-Guthaben für energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen.
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