__emi__system.redirect("privater-immobilienverkauf", "ratgeber-news.xhtml", 301)
089 46098405 info@ng-immobilien.com

Attraktive Möglichkeiten der Immobilien- Verrentung.

Ihr Bonus für die Rente!


Immer mehr älteren Menschen fällt es schwer, mit ihrer gesetzlichen Rente auszukommen und die Ersparnisse werden Monat für Monat zur Aufbesserung der Rente verwendet. Mit Ihrem Fleis und Ihrer Immobilie haben Sie den Grundstein gelegt, um sich jetzt einen Bonus für Ihre Rente zu ermöglichen. Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Verrentungsmodellen.
 

Leibrente

Eine Leibrente ist eine Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Ereignis - üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente - gezahlt wird. Ein Anwendungsfall für die Leibrente ist der Kauf eines Hauses. Der Kaufpreis wird bei Vereinbarung einer Leibrente nicht vollständig, sondern nur teilweise bezahlt. Der Käufer verpflichtet sich dann gegenüber dem Verkäufer, einen Teil des Kaufpreises sofort, und den Rest als monatliche Leibrente bis zum Tod des Verkäufers zu zahlen.
 

Zeitrente oder Leibrente?

Wie der Name bereits andeutet, werden bei einer Zeitrente die monatliche Rentenbeträge nur über einen vorbestimmten Zeitraum ausgezahlt. Danach gilt der Kaufpreis für die gesamte Immobilie als getilgt. Der Vertragsnehmer erhält also keine weiteren Rentenzahlungen mehr, darf aber trotzdem bis zu seinem Tod in seinem Zuhause wohnen bleiben. Der Vorteil bei dieser Variante: Die monatlichen Rentenbeträge sind bei einer Zeitrente meist wesentlich höher als bei der lebenslangen Rente, da der Kapitalgeber wesentlich besser kalkulieren kann. Für den Kapitalnehmer ist die Auszahlung einer Leibrente wesentlich sicherer. Bei dieser Variante wird die Rente auf jeden Fall bis zum Lebensende ausgezahlt, völlig unabhängig davon, wie alt der Begünstigte wird. Da der Kreditanbieter bei dieser Form der Immobilienverrentung mit dem Langlebigkeitsrisiko rechnen muss, werden die monatlichen Rentenzahlungen deutlich geringer ausfallen. Es ist also alles eine Frage der persönlichen Vorlieben und Wünsche. Allerdings spielen auch rein wirtschaftliche Berechnungen eine gewichtige Rolle. Schließlich kann sich die eine Form der Verrentung in Bezug auf die persönlichen Voraussetzungen und Ansprüche als wesentlich teurer als die andere erweisen.
 

Umkehrhypothek oder Immobilienrente

Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kreditvertrag, dem eine Immobilie als Sicherheit dient. Der Kredit kann in einem Einmalbetrag oder in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Der Hausbesitzer bleibt Eigentümer und kann in seiner Immobilie weiterhin wohnen. Als Sicherheit dient eine verbriefte Grundschuld, Zinsen und Tilgung werden gestundet. Die Schuldenlast baut sich – im Gegensatz zum normalen Baukredit – von Jahr zu Jahr auf, deshalb hat sich die Bezeichnung Umkehrhypothek entwickelt. Die Darlehensrückzahlung wird erst nach dem Tod des Kreditnehmers oder bei Auszug aus der Immobilie – etwa beim Umzug in ein Pflegeheim – fällig. Die Erben können das Darlehen aus eigenem Vermögen, mithilfe eines neuen Kredits oder durch den Verkauf der Immobilie ablösen. Oder aber die Bank verwertet die Immobilie und zahlt einen eventuellen Überschuss an die Erben aus. Die Kreditnehmer sind gegen Räumung geschützt, solange noch einer der Partner der Kreditnehmerseite lebt, seinen ersten Wohnsitz im Haus hat und solange der Kreditnehmer die örtlichen Lasten (Steuern usw.) trägt.

Immobilienrenten sollen vor allem Hausbesitzern helfen, die außer ihrem Haus kein größeres finanzielles Vermögen und evtl. nur ein niedriges Einkommen oder eine kleine Rente haben: Eine monatliche Zahlung aus dem Kreditvertrag mit der Variante, dass der Kreditnehmer im Haus bleibt, ähnelt dem Konstrukt des lebenslangen Wohnrechts (und zugleich einem Verkauf gegen Leibrente). Das Problem für die Hausbesitzer ist jedoch, dass nur werthaltige, schuldenfreie Immobilien in guter Lage eine nennenswerte Verrentung erzielen. Wer ein unattraktives, verwohntes Objekt auf dem Land besitzt oder noch eine Hypothek abzahlt, wird kaum profitieren. Hinzuzurechnen sind auch die erheblichen Kosten des Finanzdienstleisters. Der Hausbesitzer kann immer nur eine wesentlich niedrigere Auszahlung erwarten, als sich rein rechnerisch aus dem Verkehrswert und der rein statistischen Lebenserwartung ergeben würde. Da mit dem Abschluss einer solchen Immobilienrente praktisch der Hauswert abgegeben wird, um ihn abzuwohnen, kann nach dem Tod des Kreditnehmers das Erbe erheblich geschmälert sein oder auch entfallen.
  • Sie sind über 65 Jahre alt?
  • Sie besitzen eine Immobilie?
  • Sie wollen im Alter in Ihrem gewohnten Zuhause bleiben?
  • Sie wollen Ihr Immobilienkapital in eine Zusatzrente umwandeln?
  • Sie wollen sich Ihre Träume im Ruhestand ermöglichen?
Dann sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Zurück zur News-Übersicht

Ihr schneller Kontakt zu uns

info@ng-immobilien.com
Tel.: 089 46098405

Immobiliensuche

NG-Immobilien

Ihr regionaler Makler in Oberhaching

Google-Bewertungen Google Bewertungen