wohnen Sie zur Miete und haben einen ähnlichen Mietmangel festgestellt? Der erste Impuls ist in einem solchen Moment oftmals, die Miete direkt zu mindern. Doch bevor eine Mietminderung vorgenommen werden darf, sollten Sie einige Schritte einhalten. So muss der Vermieter zum Beispiel zuerst mit einer schriftlichen Mängelanzeige aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen. Neben der klassischen Mietminderung gibt es noch weitere Möglichkeiten, Druck auf den Vermieter auszuüben. Ein Teil der Miete kann beispielsweise vorübergehend einbehalten werden – ein grundlegender Unterschied zur Mietminderung. Wie Sie welche Druckmittel richtig einsetzen und wie sich diese unterscheiden, lesen Sie im Ratgeber-Artikel „Mängelanzeige: So mahnen Mieter Mängel richtig an“ von immowelt.
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wohnen Sie zur Miete und haben einen ähnlichen Mietmangel festgestellt? Der erste Impuls ist in einem solchen Moment oftmals, die Miete direkt zu mindern. Doch bevor eine Mietminderung vorgenommen werden darf, sollten Sie einige Schritte einhalten. So muss der Vermieter zum Beispiel zuerst mit einer schriftlichen Mängelanzeige aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen. Neben der klassischen Mietminderung gibt es noch weitere Möglichkeiten, Druck auf den Vermieter auszuüben. Ein Teil der Miete kann beispielsweise vorübergehend einbehalten werden – ein grundlegender Unterschied zur Mietminderung. Wie Sie welche Druckmittel richtig einsetzen und wie sich diese unterscheiden, lesen Sie im Ratgeber-Artikel „Mängelanzeige: So mahnen Mieter Mängel richtig an“ von immowelt.
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