Gekündigte Mieter müssen Marktmiete bezahlen.
Für gekündigte Mieter, die ihre Wohnung nicht räumen, gelten weder die Schutzrechte bei Mieterhöhungen noch die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab. Die an den Vermieter zu zahlende Entschädigung richtet sich vielmehr nach der aktuellen Marktmiete. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem am Freitag veröffentlichtem Urteil vom 18. Januar 2017 entschieden.
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