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Klausel „ausreichende Versicherungen“ ist unwirksam

Eine Klausel in einem Gewerberaum-Mietvertrag, die dem Mieter formularvertraglich die Pflicht zu „ausreichender Versicherung“ auferlegt, ist unwirksam. Das entschied das Oberlandesgerich (OLG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 16. August 2016. Demnach genügt diese Klausel nicht dem Transparenzgebot, da nicht ersichtlich ist, welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen und in welchem Umfang (z.B. Höhe des Versicherungsschutzes). Die beispielhafte Aufzählung von Versicherungen genüge nicht, da dem Mieter das Risiko aufgebürdet wird, nicht gemäß den Anforderungen des Vermieters versichert zu sein mit der Folge, dass möglicherweise der Versicherungsschutz nicht in ausreichender Weise besteht. Vermieter sollten daher die Versicherungen, die der Mieter abschließen muss, im Mietvertrag genau benennen und die Höhe der Versicherungssummen festlegen.

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Klausel „ausreichende Versicherungen“ ist unwirksam

Eine Klausel in einem Gewerberaum-Mietvertrag, die dem Mieter formularvertraglich die Pflicht zu „ausreichender Versicherung“ auferlegt, ist unwirksam. Das entschied das Oberlandesgerich (OLG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 16. August 2016. Demnach genügt diese Klausel nicht dem Transparenzgebot, da nicht ersichtlich ist, welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen und in welchem Umfang (z.B. Höhe des Versicherungsschutzes). Die beispielhafte Aufzählung von Versicherungen genüge nicht, da dem Mieter das Risiko aufgebürdet wird, nicht gemäß den Anforderungen des Vermieters versichert zu sein mit der Folge, dass möglicherweise der Versicherungsschutz nicht in ausreichender Weise besteht. Vermieter sollten daher die Versicherungen, die der Mieter abschließen muss, im Mietvertrag genau benennen und die Höhe der Versicherungssummen festlegen.

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